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Datenschutz und Schutzkonzept

Manche unserer Klient:innen legen großen Wert darauf, anonym beraten zu werden. Ihnen dies zuzugestehen ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit. Darüber hinaus unterliegen wir als Mitarbeiterinnen einer Beratungsstelle gemäß den Bestimmungen nach §§ 34 und 203 des STGB der Schweigepflicht. Wir unternehmen keinerlei Schritte (etwa eine Anzeige beim LKA, Informationsweitergabe an das Jugendamt oder sonstige Absprachen mit anderen Trägern) ohne Zustimmung der Klient:innen und handeln nur in Absprache mit ihnen. Wenn uns eine Entbindung der Schweigepflicht vorliegt, führen wir auf Wunsch auch Gespräche mit anderen Institutionen, wie etwa dem Jugendamt, Schulen, Kitas oder Rechtsanwaltskanzleien.

Die Datenschutzregeln der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des neuen Bundes-Datenschutzgesetzes werden eingehalten.

Unsere Einrichtung hat im Zuge des bundesweiten Kinderschutzgesetzes ein Schutzkonzept erstellt, welches seit 2016 bei uns gesondert angefordert werden kann.